on Tuesday, 29 May 2018.
Wie soll im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit behandelt werden, was soll unterlassen werden? Individuelle Wünsche eines Patienten, wenn er selber nicht mehr entscheiden kann, sollten rechtzeitig geregelt werden. Dabei stellt sich die Frage des richtigen Zeitpunkts eigentlich gar nicht. Ein Unfall beispielsweise kann einen bis dahin kerngesunden Menschen zu einem Intensivpatienten machen. Wie in diesem Fall ein Behandlungsweg aussehen kann, besonders einer abseits der „Gerätemedizin“ muss vorab rechtskräftig geregelt sein. Mit einer Patientenverfügung können individuell medizinische Schritte und eine vertrauensvolle Person, welche die nötige Versorgungsvollmacht übernimmt, festgelegt und benannt werden.
Wichtig dabei die möglichst konkrete Festlegung von persönlichen Wünschen, Werten und der Einstellung zum Leben – und vielleicht auch zum Sterben. So muss beispielsweise die Durchführung oder die Ablehnung einer künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr festgelegt werden. Auch muss die Situation, wann ein Unterlassen oder Durchführen in Kraft tritt beschrieben werden. Nur so haben Medizinern und Angehörigen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten die Möglichkeit dessen persönliche Wünsche umzusetzen. Damit diese auch vor dem Gesetz Bestand hat, sind einige wichtige Punkte zu beachten, die das Bundesjustizministerium in einer Broschüre zusammengestellt hat.
So wichtig die Patientenverfügung für den Fortbestand des eigenverantwortlichen Handels eines Menschen ist, so wenig findet sie Beachtung. Eine Untersuchung auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass 51 Prozent der befragten Patienten über eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung verfügen. Von den 49 Prozent derer, die Ähnliches nicht besitzen, haben sich 39 Prozent noch nicht einmal mit dem Thema befasst. Nicht selten kommt es aus diesem Grund zu unnötigen lebensverlängernden Behandlungsschritte, oft gegen den bekannten aber nicht festgeschriebenen Wunsch des Patienten.
Damit die Patientenverfügung im Ernstfall rechtskräftig ist, sind konkrete Formulierungen nötig. Diese hat das Bundesjustizministerium in einer Broschüre aufgeführt. Textbausteine, die mit Experten erarbeitet und abgestimmt wurden, können übernommen werden und erleichtern die Zusammenstellung der gewünschten Passagen. Abschließend wird dringend empfohlen, gemeinsam mit einer fachkundigen Person wie ihrem Arzt die individuelle Patientenverfügung zu beraten, um sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden.
Die Broschüre zur Patientenverfügung ist beim Bundesjustizministerium kostenlos als PDF erhältlich unter: www.bmjv.de