on Monday, 07 May 2018.
Keuchhusten (Pertussis) gilt allgemein als klassische Kinderkrankheit, daher erfolgt in den meisten Fällen, so auch die Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO), eine Grundimmunisierung im Säuglingsalter (ab dem zweiten Lebensmonat). Im Alter zwischen fünf und sechs Jahren ist diese aufzufrischen, ebenso wie zwischen dem neunten bis 17ten Lebensjahr. Diese Auffrischungen werden dabei mit einem reduzierten Pertussis-Antigengehalt durchgeführt. Wer sich erst als Erwachsener gegen Keuchhusten impfen lassen möchte, benötigen hingegen eine Kombiimpfung, da ein monovalenter Keuchhusten-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht.
Keuchhusten ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Bordetella pertussis in Form winziger Tropfen, die das giftige Bakterium enthalten, übertragen wird. Gelangt es so über die Atemwege in die Schleimhäute, werden diese geschädigt und das Immunsystem wird geschwächt. Charakteristisches Symptom des Infekts ist ein wochenlanger trockener Husten. In schwierigen Fällen kann der Husten zu Rippenbrüchen, Krampfanfällen oder einem Kreislaufkollaps führen. Wird ein Keuchhusten bei einen Erwachsenen erkannt, hilft meist eine Therapie mit einem Antibiotikum. Steckt sich ein Säugling oder ein alter oder geschwächter Mensch an, kann der Keuchhusten mitunter tödlich enden. Nicht ohne Grund wird der Keuchhusten seit dem 29.3.2013 als meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geführt.
Damit die Zahl der Keuchhustenpatienten erst gar nicht in unkontrollierbare Höhen steigt und die Ansteckungszahlen der Risikogruppen möglichst im Rahmen bleiben, empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) auch im Erwachsenenalter einen Impfschutz gegen Keuchhusten. Zahlen einer Studie aus dem Jahr 2006 haben gezeigt, dass in Deutschland 0,2 bis 0,5 Prozent aller Erwachsener jährlich an Keuchhusten erkranken. Viele wissen dabei von ihrer ansteckenden Krankheit nichts. Was für die betroffene Person, wenn sie über ein starkes Immunsystem verfügt, auch nicht dramatisch ist. Ein Problem wird es erst dann, wenn sie andere Menschen angesteckt. So werden Zahlen, wie die 12prozentige Impfquote gegen Keuchhusten bei Erwachsenen, unter Medizinern kritisch gesehen. Denn lebt beispielsweise ein Säugling in der Familie und steckt sich vor der Grundimmunisierung an, verläuft die Krankheit bei ihm häufig besonders schwer. Sind auch die Hustenanfälle oft weniger stark, können Atemstillstände (Apnoen) die weitaus größere Gefahr sein. Zudem treten beim Keuchhusten im Säuglingsalter Komplikationen wie Lungenentzündung, Mittelohrentzündung und eine Entzündung des Gehirns mit Krampfanfällen häufiger auf. Ist die Mutter hingegen geimpft, kann die Gefahr für den Säugling minimiert werden. Besteht in der gesamten Familie ein Impfschutz und die Eltern nehmen die Impfempfehlung für ihr Neugeborenes ernst, sinkt das Risiko einer gefährlichen Keuchhustenerkrankung nochmals.
Vor allem Erwachsene sollen daher regelmäßig ihren Impfpass kontrollieren lassen. Dabei wird bei einer erneuten Impfung gegen Keuchhusten eine Kombiimpfung nötig, da kein monovalenter Keuchhusten-Impfstoff mehr zur Verfügung steht. Die STIKO empfiehlt daher eine Kombination aus Keuchhusten, Tetanus und Diphtherie. Neuesten Untersuchungen zur Folge ist der sicherste Schutz für Säuglinge eine Immunisierung durch die Mutter während der Schwangerschaft. Eine Maßnahme, die in den USA, der Schweiz, in Australien, Belgien und Großbritannien Standard ist, aber in Deutschland noch in der STIKO diskutiert wird. Als Faustregel gilt in jedem Fall eine Auffrischungsimpfung gegen den Keuchhusten, wenn die letzte über zehn Jahre zurück liegt. Besonders dann, wenn Kontakt zu Säuglingen, Kleinkindern und geschwächten Personen besteht.